Beginn einer neuen ERASMUS+ Kooperation

an der Goethe-Universität Frankfurt

ERASMUS Code: D FRANKFU01

ERASMUS Charta (ECHE) Number: 28247-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE

PIC: 999978724

OID: E10209408

Beim Erstellen von neuen sogenannten Inter-institutional Agreements (früher auch bekannt als Bilateral Agreements) im Rahmen des ERASMUS+ Programms ist folgendes zu beachten:

Allgemeine Hinweise:

Mit dem Vertragsabschluss ergeben sich sowohl für die Fachbereiche/Institute als auch für das Global Office die allgemeinen Verpflichtungen der ERASMUS Charta


Mit dem Global Office abzuklären:
  • Neue ERASMUS+ Kooperationen sollten vorab bei Frau Brucker, der ERASMUS Hochschulkoordinatorin, gemeldet werden.
  • Falls nicht schon von der zukünftigen Partneruni ein Vertragsentwurf bereitgestellt worden ist, kann dieser bei Frau Brucker angefragt werden.
  • Ist die Partneruniversität im Besitz einer gültigen ERASMUS Charta (ECHE) und somit am ERASMUS+ Programm teilnahmeberechtigt? Wie lautet der ERASMUS Code der Universität?
  • Das Global Office akzeptiert in der Regel keine Verträge für nur eine Mobilität, der Austausch sollte längerfristig und reziprok angelegt sein. Ist dies der Fall?
  • Unterschrift der Kooperationsverträge erfolgt durch Frau Brucker, ERASMUS Hochschulkoordinatorin im Global Office
  • Verträge müssen nicht mehr im Original im Global Office vorliegen, sondern können per Mail mit eingescannter Unterschrift versendet werden.
  • Sobald Erasmus Without Paper (EWP) umfassend funktioniert, werden Verträge nur noch digital, also auch mit digitaler Unterschrift, in Global Office abgeschlossen.

Mit dem Fachbereich/Institut abzuklären: 

  • Gibt es bereits Parallelverträge im Fachbereich mit derselben Partneruniversität?
  • Realistischer Umfang der geplanten Austauschplätze unter Berücksichtigung der bestehenden Mobilitätsflüsse in das jeweilige Land und der Erfahrungswerte mit der jeweiligen Partneruniversität
  • Relevanz für die Studienrichtung und Empfehlung für spezifische Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität
  • Studienrichtungsspezifische Voraussetzungen für die Bewerbung um den vereinbarten Studienplatz
  • Empfehlung zum Zeitraum und Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes (Studienjahr oder Semesteraufenthalt, WS oder SoSe)
  • akademische Ansprechperson für den Austausch am Fachbereich für Outgoing- und Incoming- Studierende vorhanden?
  • Wer berät und unterzeichnet das (Online) Learning Agreement?
  • Wer stellt das Transcript of Records für die Incomer bei Mobilitätsende aus?
  • ggf. Erstellung eines englischsprachigen ‚information package' zur Orientierung von Incoming-Studierenden am Fachbereich
  • Neben Studierendenmobilität auch Dozentenmobilität oder Personalmobilität erwünscht?
  • Gibst es soziale Betreuungs- und Beratungsangebote, integrative Maßnahmen?
  • Gibt es Unterstützung bei Visums, Versicherungs- und Wohnraumfragen?

Mit der für die Anerkennung der Studienleistungen beauftragten Person/Prüfungsamt abzuklären:

  • Kompatibilität des Lehrangebotes an der Partneruniversität
  • Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Lehrveranstaltungen an der Goethe-Universität gewährleistet?

Mit der Partneruniversität abzuklären:

  • Vertragslaufzeit (bis 2027/28 max.) erwünscht?
  • Niveau auf dem der Austausch stattfinden soll (undergraduate, graduate, doctoral)
  • Werden ECTS angewendet?
  • Unterrichtssprache in der relevanten Studienrichtung
  • Erforderliche Sprachkenntnisse für Incomer und Outgoer kommunizieren
  • Wer ist die akademische (Departmental Coordinator) und wer die administrative (Institutional Coordinator) Ansprechperson für den Austausch an der Partneruniversität?
  • akademischer Kalender an der Partneruniversität
  • Prüfungszeiten
  • Orientierungsphase
  • Bewerbungsablauf/Fristen
  • Supportservice an der Partneruniversität vorhanden (Hilfe bei Unterkunftssuche, soziale, integrative Maßnahmen)?
  • Homepage auch auf Englisch?
  • Key Data Sheet/ Information Sheet vorhanden?
  • Welche Maßnahmen werden ergriffen bei anhaltend unausgeglichenen Austauschflüssen oder bei Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen? (Konfliktregelung, Vertragskündigung)

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Frau Uta Brucker, M.A.
HoL, Raum 332
Email brucker@em.uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-12263