Arbeitsvertrag

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Wenn Sie einen Arbeitsvertrag als akademische*r Angestellte*r oder als Professor*in an der Goethe-Universität erhalten, wird Ihr Fachbereich Ihre Einstellung bei der Abteilung Personalservices der Universität beantragen. Sie erhalten dann die Vertragsunterlagen sowie verschiedene Formulare. Das Goethe Welcome Centre und die Mitarbeitenden der Personalabteilung sind Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Wenn Sie Fragen zu arbeitsvertragsrechtlichen Angelegenheiten oder zur Steuer haben, helfen Ihnen gerne die für Ihren Fachbereich zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Personalservices weiter. Für die Einstellung an der Goethe-Universität benötigen Sie darüber hinaus noch folgende Unterlagen:

  • Kopie und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung Ihrer Universitätsabschlüsse (Masterabschluss/Promotion)
  • Kopie Ihres Ausweisdokuments
  • Gegebenenfalls Nachweis über bisherige Arbeitserfahrung (Zeugnisse, Bescheinigungen)
  • Gegebenenfalls Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung
  • Sofern Sie verheiratet sind: Kopie und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde
  • Sofern Sie Kinder haben: Kopie und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunden

Um folgende Unterlagen müssen Sie sich kümmern, wenn Sie in Frankfurt angekommen sind:

  • Krankenversicherung sowie Sozialversicherungsnummer
  • Steuernummer (wird nach Anmeldung beim Bürgeramt automatisch per Post zugesandt)
  • Wir empfehlen Ihnen, ein Gehaltskonto in Frankfurt zu eröffnen.

Sofern Sie eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen und keinen Arbeitsvertrag mit der Goethe-Universität haben, kann die Universität eine Aufnahmevereinbarung mit Ihnen abschließen.

Wissenschaftler*innen aus nicht EU-Staaten (Drittstaaten) sollten beachten, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit Vorlage einer Arbeitserlaubnis aufgenommen werden kann.

Foto: Petra Bork/pixelio.