Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag: eine Wohnung - ein Beitrag

Logo Rundfunkgebühren

Wer in Deutschland lebt und in einer Wohnung gemeldet ist, ist gesetzlich verpflichtet, Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender  - also ARD, ZDF und Deutschlandradio - zu bezahlen.

Für Bürger*innen gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Das heißt: Eine Person zahlt den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro monatlich für die Wohnung - unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Die privaten Autos aller Bewohner*innen sind ebenfalls mit abgedeckt.
Detaillierte Informationen zum Rundfunkbeitrag, z. B. zu Befreiung und Ermäßigung, sowie Formulare z. B. zur Anmeldung finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Wichtig: Bewohner*innen der GU-Gästehäuser Beethovenstraße, Ditmarstraße und Frauenlobstraße müssen keine Rundfunkgebühr abführen. Eventuelle Briefe mit Zahlungsaufforderung bitte weiterleiten an Frau Isabelle de Porras (Goethe Welcome Centre, Global Office, Goethe University Frankfurt).