Rechtsgeschichte im Nebenfachstudium

Studierende der Rechtswissenschaft als Nebenfach können die Rechtsgeschichte als Vertiefung des Kernfachs "Grundlagen des Rechts" studieren. Das Studium des Kernfachs "Grundlagen des Rechts" umfasst vier Module, die auf vier Semester verteilt werden sollten und je mit einer Modulabschlussprüfung enden.

Die Rechtsgeschichte bietet sich als Vertiefungsfach im Studium der Rechtswissenschaft als Nebenfach besonders für Studierende historisch arbeitender Disziplinen an. Sie kommt darüber hinaus aber für alle Studierenden in Betracht, die ein Interesse an der historischen Dimension des Rechts haben.

Studienverlauf und Prüfungsleistungen

Die Module 1 und 2 lehnen sich an das Studium der "Grundlagen des Rechts" im Rahmen des Grundstudiums im  Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschlussziel Erste Prüfung an. Sie umfassen die jeweiligen Einführungsvorlesungen zur Rechts- und Verfassungsgeschichte, zur Rechtsphilosophie und zur Rechtstheorie, die jeweils von Tutorien und Propädeutika begleitet werden. Die Abschlussprüfung des Moduls 1 besteht in einer Hausarbeit, wahlweise im Fach Rechts- und Verfassungsgeschichte oder im Fach Rechtsphilosophie. Als Abschlussprüfung des Moduls 2 ist eine Klausur wahlweise im Fach Rechts- und Verfassungsgeschichte oder im Fach Rechtstheorie anzufertigen.

Das Modul 3 besteht für Studierende, die die Rechtsgeschichte vertiefen wollen, aus dem von den Frankfurter Rechtshistorikern gemeinsam angebotenen Kolloquium "Einführung in den Schwerpunktbereich Rechtsgeschichte" sowie einer weiteren Veranstaltung aus dem Angebot des Schwerpunktbereichs "Grundlagen des Rechts". Das Modul kann entweder mit eine Kausur oder einer Haus-/Seminararbeit zu einer der belegten Veranstaltungen abgeschlossen werden.

Das Modul 4 umfasst zwei Kolloquien oder Seminare aus dem Angebot des Schwerpunktbereichs "Grundlagen des Rechts". Als Abschlussprüfung ist eine Klausur oder eine Haus-/Seminararbeit zu einer dieser Veranstaltungen anzufertigen.