In der Förderlinie "Studienreisen im Ausland" kann die Förderung einer Studienreisen weltweit im Ausland beantragt werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschullehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Goethe-Universität Frankfurt.
- Es können maximal 12 Tage gefördert werden.
- Förderberechtig sind sowohl immatrikulierte Studierende als auch Doktorand*innen sowie (optional) eine Betreuungsperson.
- Es können Student*innen- und/oder Doktorand*innen-Gruppen (inkl. einer Betreuungsperson) von einer Größe bis zu max. 20 Personen gefördert werden.
- Als Zuschuss für die Aufenthaltskosten wird eine Pauschale pro Teilnehmer*in und Tag berechnet. Die Tagespauschale liegt bei 45,00€ pro Person.
- Bewerbungsfristen:
November: für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Januar bis Juni
Mai: für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Juli bis Dezember
Der Antrag muss innerhalb der aktuellen Bewerbungsfrist per E-Mail an
promos@uni-frankfurt.de eingereicht werden.