Wenn Sie an unserem Fachbereich studieren, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines von LLP/Erasmus geförderten Austauschprogramms ein Studienjahr lang an einer der besten spanischen Rechtsfakultäten zu studieren und Land und Leute in einem Teil Europas kennenzulernen, der an Schönheit, kulturellem Reichtum und Dynamik seinesgleichen sucht. Alle, die das vor Ihnen getan haben, sind begeistert zurückgekommen. Nebenbei erwerben Sie Kompetenz in einer Weltsprache.
Es empfiehlt sich, ein volles Studienjahr (September bis Juni) an der Autónoma zu studieren. Sie können sich aber auch nur für das Wintersemester entscheiden. Für die meisten dringend zu empfehlen ist auch eine Teilnahme an einem Sprachkurs an der UAM. Für die Dauer des Aufenthaltes können Sie im Studentensekretariat unserer Universität eine Beurlaubung beantragen, dann allerdings in dem Semester keinerlei "Schein"-Leistungen an der Goethe-Universität erbringen (wohl dagegen Praktika ableisten). Zur individuellen Beratung wenden Sie sich zweckmäßig mindestens einen Monat vor Ablauf der Bewerbungsfrist an den Programmbeauftragten (über Frau Pasakarnis)
Nach dem hessischen Juristenausbildungsgesetz vom 8.3.2004 werden bis zu zwei Semester des Auslandsstudiums für die "Freischuss"-Regelung nicht mitgerechnet, wenn Sie in der Zeit nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen besucht und mindestens einen Leistungsnachweis erbracht haben (§ 21 I a.E. JAG). Die dabei erworbenen Zeugnisse werden auch als Leistungsnachweise i.S.d. § 9 I Nr.2 JAG anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit vom Dekanat bestätigt worden ist (§ 3 II JAO). Aus praktischen Gründen werden die an der UAM erworbenen Zeugnisse aber eher universitätsintern als Leistungsnachweise im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt werden.(Einzelheiten zu diesem Komplex in der Studienberatung des Dekanats).
An dem Austausch können pro Studienjahr 5 Studierende unserer Universität teilnehmen. Die Auswahl erfolgt auf Grund einer schriftlichen Bewerbung und eines Gesprächs. Maßgeblich sind die Erfolgsaussichten nach bisherigem Studiengang, Studienleistungen und Sprachkenntnissen.
Die Bewerbung um Teilnahme am Austauschprogramm beginnt mit der vom Auslandsamt ("International Office") der Universität geforderten Online-Registrierung.
Die folgenden Unterlagen
sind an das Auslandsbüro des Fachbereichs rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungfrist zu richten.
Wenn Sie noch unentschlossen sind und über die hier gegebenen Informationen hinaus Orientierung suchen, können Sie sich auch vor der Bewerbung an den Programmbeauftragten wenden (Prof. Duve, Kontakt über das Sekretariat Frau Pasakarnis).
Eine feste Regel dazu, welcher Studienabschnitt sich am besten für die Teilnahme am Austauschprogramm eignet, gibt es nicht. Die Teilnehmer sollten aber mindestens Grundwissen über die eigene Rechtsordnung mitbringen, also jedenfalls alle "Anfänger-Scheine". Besser ist es, bis zur Ausreise auch schon mindestens zwei "Vorgerückten-Scheine" erworben zu haben. Da andererseits noch Zeit für die Examensvorbereitung in Frankfurt bleiben muss, ist "fünftes/sechstes Semester" oft eine gute Wahl.
In unserem Fachbereich werden Einführungen in die spanische Rechtssprache abgehalten. Die Teilnahme daran ist ein wichtiger Teil der Vorbereitung auf das Studium in Madrid. Informationen dazu finden Sie im Vorlesungsverzeichnis und im Zentrum des Fachbereichs für Schlüsselqualifikationen (im Dekanat).
Die hier zugrundegelegten Internet-Fundstellen ändern sich oft. Bitte teilen sie Frau Pasakarnis oder Herrn Zahedi mit, wenn Sie Fehler in den Hinweisen finden.
Prof. Dr. Thomas Duve
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Institut für Rechtsgeschichte
Professur für vergleichende Rechtsgeschichte
Theodor-W.-Adorno-Platz 4
Gebäude Rechts- und Wirtschaftswiss., Zi. RuW 4.119
60323 Frankfurt am Main
Tel. 069/789 78165
E-Mail: sekduve@lhlt.mpg.de
Sprechstunde Prof. Duve:
Nach Vereinbarung